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   FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03   

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https://dejure.org/2005,19009
FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03 (https://dejure.org/2005,19009)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2005 - II 374/03 (https://dejure.org/2005,19009)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2005 - II 374/03 (https://dejure.org/2005,19009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 51; ; EStG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 51; EStG § 19
    Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern auf Veranlassung der Konzernmutter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern auf Veranlassung der Konzernmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung besonderer für eine Beschäftigung gewährter Zuwendungen als Arbeitslohn; Klassifizierung der Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern an Arbeitnehmer als Dank und Anerkennung als Trinkgeld; Auslegung des Merkmals "Dritter" in § 3 Nr. 51 ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz: Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern auf Veranlassung der Konzernmutter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 08.03.2005 - 1 K 10938/03

    Einkommensteuerpflicht von zusätzlichen Gehaltszahlungen eines Dritten ;

    Auszug aus FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03
    Das Tatbestandsmerkmal "Dritten" ist ein normativer Begriff, der der Auslegung und Würdigung des Gerichts unterliegt (hierzu siehe Niedersächsisches Finanzgericht vom 08. März 2005; 1 K 10938/03).

    Diese Auslegung wird durch die historische Betrachtungsweise bestätigt, denn nach den Motiven des Gesetzgebers ist die neue Regelung des § 3 Nr. 51 EStG wegen der vorher bestehenden Vollzugsprobleme entwickelt worden, da der Arbeitgeber bei Trinkgeldern nicht in der Lage gewesen ist, die geschuldete Lohnsteuer einzubehalten, weil er in vielen Fällen nicht wusste, in welcher Höhe Trinkgelder eingenommen worden sind (Ausführlich hierzu siehe das Niedersächsische Finanzgericht vom 08. März 2005, 1 K 10938/03).

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03
    Das Tatbestandsmerkmal "für" eine Beschäftigung ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn der Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist und sich die Einnahmen als ein Ertrag der nichtselbständigen Arbeit und als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft darstellt (vgl. z.B. BFH vom 30. Mai 2001; VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; BFH vom 22. März 1985; VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 159/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B ist nicht bei den dort

    Auszug aus FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03
    Das Tatbestandsmerkmal "für" eine Beschäftigung ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn der Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist und sich die Einnahmen als ein Ertrag der nichtselbständigen Arbeit und als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft darstellt (vgl. z.B. BFH vom 30. Mai 2001; VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; BFH vom 22. März 1985; VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529).
  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist entscheidend für die Qualifizierung als Arbeitslohn, dass das Geld für eine Beschäftigung gewährt wird, also als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist (siehe BFH vom 24. Oktober 1997; VI R 23/94, BFHE 184, 474, HFR 1998, 196).
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